Der Bayerische Ministerrat hat am 12. November 2024 beschlossen, dass Familien- und Krippengeld künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst werden.
Für Kinder, die ab dem 01. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.
Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen oder bei denen die Leistung bereits bewilligt ist, soll es keine Änderung geben.
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